30. April 2018
Meldepflicht von Speichersystemen
In der Marktstammdatenregisterverordnung, kurz MaStRV genannt, ist die Anmeldung für alle seit 1. August 2014 in Deutschland neu installierten Stromspeicher geregelt und verpflichtend. Was sie jetzt tun müssen erfahren Sie bei uns.
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Betreibern von PV-Anlagen und privaten Stromspeichern wird zum 4. Dezember 2018 das bereits angekündigte Webportal marktstammdatenregister.de zur Verfügung stehen. Dort werden Anlagenregister und PV-Meldeformular zusammengefasst. Das neue System übernimmt jedoch nicht alle Daten, was eine erneute Registrierung über das Webportal unbedingt notwendig macht.
Bis zum Livegang des Webportals muss weiterhin die Registrierung Ihres Speichersytem im Marktstammdatenregister über ein Formular erfolgen. Dieses finden Sie hier.