4. September 2023

Jetzt bis zu 10.200 € – KfW Förderung für Ihr sonnenkraftwerk sichern!

AUSGELAUFEN: Ab dem 26.09.2023 können Sie die Förderung für ein Gesamtsystem bestehend aus Photo­voltaik­anlage + Solarstromspeicher und Ladestation beantragen!

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Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können. Ein intelligentes Energiemanagement z.B. unser sonnenkrafterk.FUSION ist zwingend erforderlich.

 

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  1. der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  2. der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp)
  3. der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  4. der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  5. ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Die KfW Förderung 442 können Privatpersonen beantragen die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen. Das Gebäude muss schon bestehen und darf sich nicht im Bau befinden. Zusätzlich muss ein vollelektrisches Fahrzeug (E-Auto) vorhanden (oder verbindlich bestellt) sein.

Weitere Infos erhalten Sie direkt bei der KfW.

 

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung muss – vor Auftragsvergabe – online im Zuschussportal der KfW beantragt werden. Über die genauen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Die Details klären unsere Experten in einem Vor-Ort-Termin. Weitere Infos rund um das Thema Photovoltaik, Speichersytem und Ladeinfrastruktur erhalten Sie hier!

Edit: Die Förderung war innerhalb kürzester Zeit vergriffen bzw. der Fördertopf ausgeschöpft. Ob und wann eine neue Förderung beantragbar ist, ist noch nicht bekannt.

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