Jetzt bis zu 10.200 € – KfW Förderung für Ihr sonnenkraftwerk sichern!
AUSGELAUFEN: Ab dem 26.09.2023 können Sie die Förderung für ein Gesamtsystem bestehend aus Photovoltaikanlage + Solarstromspeicher und Ladestation beantragen!
Zurück zu allen NachrichtenWas wird gefördert?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können. Ein intelligentes Energiemanagement z.B. unser sonnenkrafterk.FUSION ist zwingend erforderlich.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp)
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Wer kann die Förderung beantragen?
Die KfW Förderung 442 können Privatpersonen beantragen die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen. Das Gebäude muss schon bestehen und darf sich nicht im Bau befinden. Zusätzlich muss ein vollelektrisches Fahrzeug (E-Auto) vorhanden (oder verbindlich bestellt) sein.
Weitere Infos erhalten Sie direkt bei der KfW.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderung muss – vor Auftragsvergabe – online im Zuschussportal der KfW beantragt werden. Über die genauen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Die Details klären unsere Experten in einem Vor-Ort-Termin. Weitere Infos rund um das Thema Photovoltaik, Speichersytem und Ladeinfrastruktur erhalten Sie hier!
Edit: Die Förderung war innerhalb kürzester Zeit vergriffen bzw. der Fördertopf ausgeschöpft. Ob und wann eine neue Förderung beantragbar ist, ist noch nicht bekannt.