22. August 2024

NEU: Wärmepumpen-Förderung jetzt auch für Unternehmen und gewerbliche Vermietungen möglich!

Seit einiger Zeit gibt es attraktive Förderungen für Privathaushalte, die eine Wärmepumpe anschaffen möchten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt dabei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 30.000 €.

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Neu ist, dass nun auch Unternehmen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) profitieren können. Sie haben die Möglichkeit, Förderanträge bei der KfW zu stellen.

Das KfW-Programm 459 „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude“ unterstützt den Kauf und die Installation klimafreundlicher Heizungen in gewerblich vermieteten Wohnimmobilien. Hierbei kann der Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen.

KfW-Zuschuss 459

Ebenso bietet das KfW-Programm 522 „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“ einen Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Austausch der Heizung in Nichtwohngebäuden.

KfW-Zuschuss 522

Beide Förderprogramme sind ab dem 27. August verfügbar. Weitere Details sowie Richtlinien und Merkblätter zu den Programmen finden Sie auf den Seiten der KfW.

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