11. August 2017

Mieterstromgesetz für Solarstrom beschlossen

Neu! Auf Mietshäusern erzeugter Solarstrom kann jetzt direkt an die Bewohner des Gebäudes verkauft werden. Das ist für Vermieter und Mieter gleichermaßen ein attraktives Konzept. Steigern Sie die Rendite Ihrer Solaranlage. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten eines solchen Mieterstrommodells bei Neuanlagen....

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Die Bundesregierung hat eine staatliche Förderung für den sogenannten Mieterstrom beschlossen. Ziel ist die Gleichstellung von Mietern die bis dato noch keine eigene PV-Anlage betreiben konnten. Da es in Mietsobjekten keinen klassischen Eigenverbrauch geben kann, wurde hier nachgebessert. Die Lösung sind sogenannte Mieterstrommodelle. Kernpunkt des Gesetzes ist eine zusätzliche Förderung von bis zu 3,81 ct/kWh für den Vermieter, wenn er den Strom an seine Mieter verkauft. Damit sollen entstehende Nachteile durch die Wiederverkäufereigenschaft ausgeglichen werden. Vorteil für den Betreiber ist die steigende Eigenverbrauchsquote und damit auch steigende Rendite der Investition. Der Mieter profitiert von einer festgelegten Preisobergrenze beim Strombezug. Dadurch kann er seinen Solarstrom günstiger kaufen als beim örtlichen Regionalversorger.

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