24. Februar 2022

Jetzt 900 € – KfW Bundesförderung für gewerbliche Elektroladestationen sichern!

Seit dem 23.11.2021 können Sie die Förderung des Erwerbs und der Errichtung von neuen, nicht öffentlichen Ladestationen beantragen.

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Was wird gefördert?

Gefördert werden Ladestationen, die sich an Stellplätzen befinden und zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Parken von Mitarbeiterfahrzeugen vorgesehen sind. Förderfähige Ladestationen erhalten pro Ladepunkt einen Zuschuss in Höhe von EUR: 900,- Der Strom für die Ladestation muss aus erneuerbaren Energien stammen – beispielsweise einer Photovoltaikanlage.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die KfW Förderung 441 können Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen beantragen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung muss – vor Auftragsvergabe – online im Zuschussportal der KfW beantragt werden. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei EUR: 45.000 je Standort. Über die genauen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Das klären unsere Experten in einem Vor-Ort-Termin. Weitere Infos rund um das Thema Ladeinfrastruktur und Ladestationen erhalten Sie hier!

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