Änderungen im Steuerrecht für Photovoltaikanlagen ab 2023
Gute Nachrichten für alle Energiewender. Die Bundesregierung vereinfacht das Steuerrecht für private Photovoltaikanlagen erheblich. Konkret ergeben sich in diesem Jahr zwei wesentliche Änderungen für Photovoltaikanlagen in Bezug auf Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
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Was ändert sich? Zum einen entfällt für Anlagenbetreiber bereits rückwirkend ab dem 01.01.2022 die Pflicht zur Erstellung einer Einnahmen- und Überschussrechnung. Das bedeutet die Einnahmen der Photovoltaik-Anlagen müssen nicht mehr versteuert werden. Diese Befreiung gilt für Privatpersonen für Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kWp.*
Zusätzlich entfällt bei diesen PV-Anlagen ab dem 01.01.2023 die generelle Umsatzsteuerpflicht. Dies führt dazu, dass Sie ab diesem Jahr eine netto Rechnung erhalten.*
Bisher musste die volle Umsatzsteuer bezahlt und konnte dann nachträglich durch die Umsatzsteuermeldung (Vorsteuerabzug) vom Finanzamt zurückgeholt werden.
*Ob Sie und Ihr geplantes Projekt unter diese neuen Regelungen fallen erfahren Sie von unseren Experten. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.